Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von SAFETRIPP Inh. Hugo Tripp
I. Allgemeine Bestimmungen (Geltungsbereich)
§ 1 Anwendungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen SAFETRIPP Inh. Hugo Tripp (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden über: a) die Durchführung von Schulungen, Unterweisungen und Seminaren (insb. in den Bereichen Absturzsicherung, Höhenrettung, Windkraft, Feuerwehr, Brandschutz), b) den Verkauf von Waren (insb. PSA gegen Absturz und Rettungsausrüstung), c) die Erbringung von Dienstleistungen (insb. Rettungskonzepte und Gefährdungsbeurteilungen).
- Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Mit der Bestellung oder Anmeldung zu einer Schulung erklärt der Kunde verbindlich, dass er die Leistungen ausschließlich für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit erwirbt.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Lieferung/Leistung zustande.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vor Annahme eines Auftrags einen Nachweis der Unternehmereigenschaft (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder eine gültige USt-IdNr.) vom Kunden einzufordern.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer unaufgefordert mitzuteilen, wenn sich sein Status als Unternehmer während der Geschäftsbeziehung ändert.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere bei Schulungen, Montagen oder Wartungen) Subunternehmer oder qualifizierte Dritte einzuschalten. Die Auswahl erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die vertragliche Haftung des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Bei Warenlieferungen verstehen sich die Preise ab Lager zzgl. Verpackungs- und Versandkosten.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Abweichende Zahlungs- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich durch den Auftragnehmer zugestimmt.
- Auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt, liegt hierin keine Zustimmung zu diesen Bedingungen.
- Der Auftragnehmer behält sich eine Änderung der Zahlungsbedingungen, auch nach Auftragserteilung, auf Grundlage der kaufmännischen / technischen Prüfung ggf. mit Teil-, Schluss- oder Vorauszahlungen vor.
II. Besondere Bestimmungen für Schulungen und Unterweisungen
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen
- Die Teilnehmer müssen körperlich und geistig für die jeweilige Schulung (insb. Höhentauglichkeit) geeignet sein. Der Auftragnehmer behält sich vor, Teilnehmer bei erkennbaren gesundheitlichen Einschränkungen oder Sicherheitsrisiken von praktischen Übungen auszuschließen.
- Erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist, sofern nicht anders vereinbart, vom Teilnehmer mitzubringen und muss den aktuellen Sicherheitsnormen entsprechen.
§ 5 Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Gebühren:
- Bis 30 Tage vor Beginn: kostenfrei.
- 29 bis 14 Tage vor Beginn: 30 % der Gebühr.
- 13 bis 7 Tage vor Beginn: 50 % der Gebühr.
- Ab 6 Tage vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Gebühr. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist kostenfrei möglich.
§ 6 Absage durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit des Referenten oder höherer Gewalt abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet; weitergehende Ansprüche (z.B. Reisekosten) sind ausgeschlossen.
III. Besondere Bestimmungen für den Warenhandel (PSAgA)
§ 7 Lieferung und Gefahrübergang
- Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
- Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Zusage verbindlich.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 9 Gewährleistung und Prüfungspflicht
- Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.
- Bei PSAgA-Produkten ist die beigefügte Gebrauchsanleitung und die Pflicht zur regelmäßigen Sachkundigenprüfung (nach DGUV) zwingend zu beachten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch unsachgemäße Anwendung oder unterlassene Prüfung.
IV. Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen (Konzepte & Beurteilungen)
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Erstellung von Rettungskonzepten oder Gefährdungsbeurteilungen notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugang zu den relevanten Betriebsstätten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftragnehmer geht davon aus, dass die vom Kunden bereitgestellten Daten (z.B. bauliche Gegebenheiten, Lastangaben) korrekt sind. Eine Überprüfung dieser Daten durch den Auftragnehmer erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
§ 11 Haftung bei Konzepten
Die erstellten Rettungskonzepte und Gefährdungsbeurteilungen stellen eine fachliche Empfehlung dar. Die letztliche Verantwortung für die Umsetzung und die Sicherheit der Mitarbeiter verbleibt beim Betreiber/Kunden.
§ 12 Stornierung von Vor-Ort-Dienstleistungen durch den Kunden
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Gebühren:
- Bis 30 Tage vor Beginn: kostenfrei.
- 29 bis 14 Tage vor Beginn: 30 % des Auftragswertes.
- 13 bis 7 Tage vor Beginn: 50 % des Auftragswertes.
- Ab 6 Tage vor Beginn: 100 % des Auftragswertes.
Aufträge die im Zusammenhang mit Vor-Ort-Dienstleistungen ausgeführt wurden (z.B. Erstellen von spezifischen Rettungs- oder Zugangskonzepten) unterliegen der gleichen Stornierungsregelung.
V. Besondere Bestimmungen für Montage- und Wartungsdienstleistungen
§ 13 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung nötigen Unterlagen dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.
- Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass die Arbeiten rechtzeitig begonnen und ohne Störung durchgeführt werden können. Insbesondere hat er für die Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle zu sorgen, so dass sich hieraus keine Verzögerungen während der Montage ergeben. Wartezeiten werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
- Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass alle Arbeits- und Zugangsberechtigungen für SAFETRIPP Mitarbeiter ausgestellt werden und bei Arbeitsbeginn vorliegen.
§ 14 sach- und fachgerechte Montageplanung
- Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass die vorangegangene Planung die Anforderungen aus der DGUV Information 201-056 sowie die vom Hersteller angegebenen Montagebedingungen erfüllt werden.
- Ein freier und gesicherter Zugang zu allen Bauteilen muss gewährleistet sein.
§ 15 Abnahme
Die Abnahme der Leistungen des Auftragnehmers hat unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen. Soweit eine gesonderte Abnahme verlangt wird, ist diese nach entstehendem Aufwand zu vergüten.
§ 16 Gefahrenübergang
- Verzögert sich durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, die Montage um mehr als 10 Tage, so geht die Gefahr für die bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen für die Dauer der Verzögerung bzw. der Unterbrechung auf den Auftraggeber über.
- Kann eine Leistung nicht fertiggestellt werden, trägt der Auftraggeber das Risiko für die bereits erbrachte Teilleistung, sofer der Auftragnehmer die Unmöglichkeit nicht selbst verschuldet hat.
- Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat dieser einen Anspruch auf die Vergütung der bereits ausgeführten Teile der Leistung.
- Bei vollständig erbrachten Leistungen geht die Gefahr mit der Abnahme oder eine die Abnahme ersetzende Handlung auf den Auftraggeber über.
§ 17 Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Gebühren:
- Bis 30 Tage vor Beginn: kostenfrei.
- 29 bis 14 Tage vor Beginn: 30 % des Auftragswertes.
- 13 bis 7 Tage vor Beginn: 50 % des Auftragswertes.
- Ab 6 Tage vor Beginn: 100 % des Auftragswertes.
Aufträge die im Zusammenhang mit Montage- und Wartungsdienstleistungen stehen (z.B. Erstellen von Zugangskonzepten) unterliegen der gleichen Stornierungsregelung solang bis eine Leitung erbracht wurde. Bei Materialbeschaffungen ist eine Stornierung des Auftrages nicht möglich.
VI. Haftung, Urheberrecht und Schlussbestimmungen
§ 18 Haftungsbeschränkung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 19 Urheberrecht
Schulungsunterlagen, Rettungskonzepte und Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
§ 20 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Details regelt die separate Datenschutzerklärung. Diese ist einsehbar über: https://www.safetripp.de/impressum
§ 21 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksame Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach Abwägung wirtschaftlicher Interessen beider Vertragspartner zumutbar erscheint.
§ 22 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
- Da SAFETRIPP Inh. Hugo Tripp ausschließlich an Unternehmer liefert, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für die bestellten Waren oder Dienstleistungen.