260430 Auffrischer Sachkundige Person für PSAgA
Auffrischung für "Sachkundige Personen für die Auswahl und Prüfung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz".
Die Inhalte werden herstellerunabhängig und entsprechend dem DGUV Grundsatz 312-906, sowie der DGUV Regeln 112-198 und 112-199 vermittelt.
Ausbildungsdauer: 1 Tag
Anzahl Teilnehmende: 1 Person
Voraussetzungen: Vorkenntnisse PSAgA, PSAgA-Unterweisung nach DGUV Regel 112-198/199 oder vergleichbar, vorausgegangene Ausbildung zur Sachkundigen Person nach DGUV Grundsatz 312-906, Mindestalter 18 Jahre
Sprache: Deutsch
Abschlusstest: Ja, schriftliche Prüfung auf elektronischem Endgerät, bei Bedarf in Papierform
Zertifikat: Ja