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260430 Auffrischer Sachkundige Person für PSAgA

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Auffrischung für "Sachkundige Personen für die Auswahl und Prüfung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz".

Die Inhalte werden herstellerunabhängig und entsprechend dem DGUV Grundsatz 312-906, sowie der DGUV Regeln 112-198 und 112-199 vermittelt.


Ausbildungsdauer: 1 Tag

Anzahl Teilnehmende: 1 Person

Voraussetzungen: Vorkenntnisse PSAgA, PSAgA-Unterweisung nach DGUV Regel 112-198/199 oder vergleichbar, vorausgegangene Ausbildung zur Sachkundigen Person nach DGUV Grundsatz 312-906, Mindestalter 18 Jahre

Sprache: Deutsch

Abschlusstest: Ja, schriftliche Prüfung auf elektronischem Endgerät, bei Bedarf in Papierform

Zertifikat: Ja